Das Sozialgericht Berlin, das größte Sozialgericht Deutschlands, ist das Pilotgericht der Berliner Justiz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Alle Kammern des Sozialgerichts Berlin sind technisch in der Lage, elektronische Post zu empfangen und – sofern die Empfänger einverstanden sind – auch zu versenden.
Die Dynamik der digitalen Postbearbeitung am Gericht schlägt sich in Zahlen nieder: Mehr als doppelt so viele Schriftstücke wie per elektronischem Rechtsverkehr eingehen, verlassen das Gericht auf elektronischem Wege.
Ab 1. Januar 2018 sind alle Rechtsanwälte und Behörden gesetzlich verpflichtet, Empfangseinrichtungen für elektronische Gerichtspost bereitzustellen und eingehende Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Ab 2022 müssen sie das System auch aktiv nutzen, das heißt Schriftsätze auf elektronischem Wege an das Gericht versenden.