Trotz scharfer Kritik des Europarates billigte das polnische Unterhaus zwei von Präsident Andrzej Duda vorgelegte Gesetzesentwürfe zur Justizreform. Abgeordnete der Opposition und der größte Richterbund des Landes, Iustitia, warfen der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) vor, die Justiz unter ihre Kontrolle bringen zu wollen. Auch die „Venedig-Kommission" des Europarates warnte davor, dass die Reform die Unabhängigkeit der polnischen Justiz „einer ernsthaften Gefahr" aussetze.
Das erste Gesetz soll dem Parlament ermöglichen, die Mitglieder des Landesjustizrates, der Richter nominiert, zu benennen. Die Kontrolle des Landesjustizrates würde die Abschaffung der Gewaltenteilung herbeiführen. Mit dem zweiten Gesetz sollen Richter am Obersten Gericht Polens mit 65 Jahren pensioniert werden. Auf einen Schlag müssten 40 Prozent der Richter in den Ruhestand gehen. Die PiS könnte diese Posten mit ihren Getreuen besetzen. Beide Gesetze müssen noch vom Senat angenommen und vom Präsidenten unterschrieben werden. Beides gilt als wahrscheinlich.