Es gibt nichts, was es nicht gibt. Auch und vor allem dann, wenn es um Sex und menschliche Triebe geht. Aber: Nicht jeder mit einer gestörten sexuellen Orientierung wird auch straffällig.
Sexuelle Neigungen, die deutlich von der empirischen Norm abweichen, werden als Paraphilien bezeichnet. Dazu zählen ausgeprägte und wiederkehrende Bedürfnisse, Fantasien und Verhaltensweisen, die sich auf unbelebte Objekte, Schmerz, Demütigung, nicht einverständnisfähige Personen wie Kinder oder auch Tiere beziehen. Diese Neigungen machen eine Person aber noch lange nicht zum Straftäter: Erst wenn sie nach ihren sexuellen Präferenzen handeln und dadurch Dritte verletzen.
Während sich manche vor sich selbst schämen und ihre Triebe konsequent unterdrücken, leben andere ihre – für die breite Gesellschaft – abartigen Vorlieben aus. Immer wieder machen deshalb Fälle von Exhibitionisten, Tier- und Kinderschändern Schlagzeilen. Aber woher kommen diese Neigungen überhaupt? Wer sind diese Menschen, die sich frei in den Abgründen der Sexualität bewegen? Wie kann man sie therapieren? Und ab wann und wie werden sie bestraft, wenn sie die Grenzen überschreiten?