Jedes neue Fahrzeug, das demnächst in Berlin im öffentlichen Auftrag unterwegs ist, muss höhere Umweltschutzanforderungen erfüllen. Das gilt vom Polizeiauto bis zum Dienstwagen des Regierenden Bürgermeisters.
Die härteren Umweltschutzanforderungen hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beschlossen. Sie berücksichtigen die im April 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlichten Erkenntnisse zu dem stark erhöhten Stickoxid-Ausstoß von Diesel-Pkw.
Bei der Beschaffung von Pkw sind bevorzugt Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb zu beschaffen. Geht das nicht, dann käme ein Fahrzeug mit Hybrid- oder mit Erdgasantrieb infrage. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt die strenge Norm von maximal 0,12 g/km Stickoxide im realen Fahrbetrieb. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor darf der Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) 120 g/km nicht überschreiten.