Derzeit wird in den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU auch über mehr Geld für Wohnungen entschieden. Die Gespräche sind eine Chance, die bisher gefassten Beschlüsse im Sinne der Mieter nachzubessern.
Die anstehenden Koalitionsverhandlungen sind eine Chance, die Mieterrechte zu stärken. Im Rahmen der GroKo haben die Politiker nunmehr erneut die Möglichkeit, die bis dato gefundenen wohnungs- und mietpolitischen Sondierungsergebnisse zu konkretisieren und nachzubessern.
Die bloße Formulierung der Zielvorstellung, 1,5 Millionen Wohnungen bauen zu wollen und eine finanzielle Überforderung der Mieter durch unverhältnismäßig steigende Mieten zu verhindern, reicht nicht aus. Notwendig sind konkrete Vereinbarungen, wie explodierende Wiedervermietungsmieten sowie immer schneller steigende Mieten in bestehenden Mietverhältnissen gestoppt und in welchem Umfang preistreibende modernisierungsbedingte Mieterhöhung reduziert werden sollen.
Die Einschätzung des SPD-Vorsitzenden Martin Schulz ist richtig, wenn er erklärt, dass die Modernisierungsumlage einer der Preistreiber bei den Mieten in den Großstädten ist und reduziert werden muss. Nach jetziger Rechtslage darf der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Modernisierungskosten von 20.000 Euro pro Wohnung ziehen demnach eine Mieterhöhung von 2.200 Euro im Jahr beziehungsweise 183 Euro im Monat nach sich. Diese Summen sind in der relativ schwachen Strukturregion des Saarlandes kaum zu bezahlen. Der Deutsche Mieterbund fordert daher eine Reduzierung der Modernisierungsumlage auf vier Prozent. Im Gegenzug soll der Vermieter in Anspruch genommene öffentliche Fördermittel behalten dürfen, sie sollen nicht länger auf die Höhe der Modernisierungskosten angerechnet werden müssen. Außerdem sollen innerhalb eines Zeitraumes von acht Jahren nur Modernisierung und Mieterhöhung von maximal zwei Euro pro Quadratmeter zulässig sein und die neue Warmmiete nach der Modernisierung soll höchstens 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen dürfen.
Zahlreiche andere wichtige mietrechtliche und wohnungspolitische Fragen sind aber in den Sondierungsgesprächen bisher noch gar nicht diskutiert worden. Dies wären zum Beispiel der Kündigungsschutz, Nachbesserungen bei einem unverschuldeten Zahlungsverzug, verpflichtende Angaben zur tatsächlichen Wohnungsgröße und Mietminderung bei Mängeln.
Darüber hinaus sind eindeutige Absprachen zur Förderung des Wohnungsneubaus, insbesondere des Neubaus bezahlbarer Mietwohnungen, erforderlich. Seit vielen Jahren ist bekannt, dass bundesweit über 1,5 Millionen Wohnungen im Rahmen bezahlbaren Wohnraumes fehlen.
Allein im Saarland sind es rund 5.000 Wohnungen, die gegenwärtig auf dem Markt fehlen. Wohnungen müssen einen adäquaten Lebensmittelpunkt darstellen. Sie müssen auch bezahlbar sein. So wurden im Jahre 2015 bundesweit 14.653 neue Sozialwohnungen gebaut, keine einzige hiervon im Saarland.
Seit mehreren Jahren hat das Saarland von dem Bau notwendiger und bezahlbarer Sozialwohnungen Abstand genommen. Dies muss sich ändern.