Die geplante Verwaltungsgebühr von 40 Euro pro entsendetem Arbeitnehmer nach Frankreich kommt nicht. „Das französische Arbeitsministerium hat ein entsprechendes Dekret erlassen“, bestätigte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Sie sieht den Verzicht auf eine Verwaltungsgebühr als Signal für den Wirtschaftsraum in der Großregion: „Viele saarländische Dienstleister setzen regelmäßig Beschäftigte in Frankreich ein. Die Verwaltungsgebühr hätte gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen im Saarland zu einer finanziellen Belastung geführt. Sie wäre so schnell zu einem Steinchen im Zahnrad der deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen geworden.“ Ursprünglich war die Einführung der Verwaltungsgebühr zum 1. Januar vorgesehen. Rehlinger hatte sich vor dem Hintergrund französischer Reformgesetze aber im letzten Jahr mit ihren Amtskollegen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an Arbeitsministerin Muriel Pénicaud gewandt, um auf drohende bürokratische Hürden hinzuweisen.
WIRTSCHAFT
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Frankreich: Keine Entsendegebühr
Wirtschaft - Kurz & Knapp
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