Die Wettbewerbszentrale hat erneut einen Erfolg gegen aus ihrer Sicht irreführende Werbung einer Bank erzielt. Das Landgericht Stuttgart untersagte der Sparda-Bank Baden-Württemberg, ein Girokonto als „gebührenfrei“ zu bezeichnen, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte. Kunden mussten seit 2017 zunächst zehn Euro zahlen, um eine Bankkarte zu bekommen und so das Konto vollumfänglich nutzen zu können. Die Werbung mit dem Begriff „gebührenfrei“ sei irreführend, entschied das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az. 35 O 57/17 KfH). „Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung, weil es dem Versuch, eine Kostenlosigkeit zu suggerieren, die nicht gegeben ist, eine klare Absage erteilt“, argumentierte Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich Finanzmarkt bei der Wettbewerbszentrale. „Aus Sicht des Kunden ist das Konto mit der Karte untrennbar verknüpft und nur dann ‚gebührenfrei‘, wenn die Girokarte tatsächlich nichts kostet“, sagte Breun-Goerke weiter.
WIRTSCHAFT
Foto: picture alliance / dpa
Urteil gegen irreführende Bankenwerbung
Wirtschaft - Kurz & Knapp
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