Die Härle-Brauerei aus Leutkirch darf nicht mehr mit dem Begriff „bekömmlich" für ihr Bier werben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Begriff suggeriere eine gesundheitsfördernde Wirkung. Damit wurde der seit drei Jahren währende Streit zwischen der Allgäuer Brauerei und dem Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) in letzter Instanz entschieden.
Die beklagte Brauerei verwendet seit den 30er-Jahren den Slogan „Wohl bekomm’s!", bezeichnete ihr Bier als „bekömmlich". Der VSW hatte im Jahr 2015 eine einstweilige Verfügung dagegen erwirkt. Brauereichef Gottfried Härle ließ daraufhin auf den Etiketten von 30.000 Bierflaschen das Wort von Hand mit Filzstift streichen – und legte Berufung ein.
„Das BGH-Urteil ist eine Enttäuschung für die ganze Brauwirtschaft", sagt Martin Schimpf, der Vorsitzende des Verbandes Private Brauer Baden-Württemberg. Brauer müssen sich nun mit Alternativen wie „geschmackvoll" oder „süffig" behelfen.