Geschlagen, missbraucht, verkauft: Viele Frauen erleiden im Sexgewerbe ein Martyrium. Das vom Bundestag beschlossene Prostituiertenschutzgesetz soll diese Abwärtsspirale stoppen. Doch die gesetzliche Regelung hilft nur den wenigsten.
Wenn Bonny keine Lust auf ihren Kunden hat, packt sie ihre Tasche und geht. Als Escort-Dame kann sie sich so was erlauben, schließlich verdient sie an einem Freier mehr als so manche Kollegin in einer ganzen Woche.
Doch damit ist das ehemalige Model in diesem Gewerbe eine Ausnahme. Luxus, Glamour und viel Geld gibt es hauptsächlich nur für die Ladys vom Begleitservice. Der größte Teil der Sexarbeiterinnen harrt in stickigen Flatrate-Bordellen aus oder drückt sich auf dem Straßenstrich herum, ihre Arbeit ist geprägt von physischer und psychischer Gewalt.
Und genau hier sollte auch das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) greifen und den Betroffenen endlich eine Stimme verleihen. So sieht die gesetzliche Regelung beispielsweise vor, dass sich die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen in Zukunft einer Meldepflicht unterziehen müssen und sich für das Gesetz erstmals sichtbar machen. Bei den anschließenden Beratungsgesprächen haben die Damen dann die Chance, Hilfe zu bekommen oder gar einen möglichen Ausstieg zu planen. Doch was sich in der Theorie gut anhört, hat mit der Realität wenig zu tun. „Leider schafft das Gesetz auch der eigentlichen Zielgruppe, den Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung keine Vorteile", bedauert Charlie Hansen vom Berufsverband erotischer und sexueller Dienstleistungen. „Ihnen steht nicht etwa Entschädigung oder ein Aufenthaltsrecht zu – sie werden weiterhin in den Abschiebungsprozess verschoben."