Bund und Länder werden den sogenannten Flüchtlingsbürgen mit mehr als 37 Millionen Euro unter die Arme greifen. Flüchtlingsbürgen sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde in den Jahren 2015 und 2016 verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen. Dadurch wurde damals Tausenden Syrern geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten. In zahlreichen Fällen hatten die Bürgen später gegen die von ihnen gegebenen Haftungserklärungen geklagt. Sie waren zum Teil fälschlicherweise davon ausgegangen, sie müssten nur so lange zahlen, bis der von ihnen eingeladene Ausländer einen Schutzstatus erhält. Diese Rechtsauffassung vertraten eine Zeit lang auch die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 hat sich die Rechtslage geändert. Es wurde eindeutig festgeschrieben, dass die Verpflichtung nach fünf Jahren endet, für Altfälle nach drei Jahren.
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Flüchtlingsbürgen werden entlastet
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