Gleich zwei Gerichtsurteile zu Apotheken haben für Aufsehen gesorgt. Die niederländische Versandapotheke Doc Morris ist mit dem Versuch gescheitert, in Deutschland Apothekenautomaten aufzustellen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte den Betrieb. Das Unternehmen hatte argumentiert, solche Automaten könnten helfen, Versorgungslücken auf dem Land abzudecken. DocMorris hatte mit der Eröffnung einer Filiale in Saarbrücken 2006 für einen Rechtsstreit gesorgt, der bis vor den Europäischen Gerichtshof ging.
Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) bekannte sich am „Tag der Apotheken" zur Apotheke vor Ort als „wichtige Säule in der saarländischen Gesundheitsversorgung". Apotheker seien auch Ansprechpartner. „Das kann eine anonyme Versandapotheke niemals leisten." In einem weiteren Verfahren untersagte der Bundesgerichtshof auch kleine Geschenke, wenn ein Kunde ein vom Arzt ausgestelltes Rezept in der Apotheke einlöst. Solche Mitgaben würden die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten, auf die sich das Urteil bezieht, unterlaufen.