Die Legalisierungs-Debatte in Luxemburg hat das Thema Cannabis in Europa wieder auf die Agenda gesetzt. Weltweit ist die Prohibition ein Thema – die einen wollen sie abschaffen, die anderen halten an ihr fest. Mit aller Härte, die das Gesetz bietet.
Die meisten Länder beziehen sich in Sachen Drogengesetze auf den gleichen Ursprung: die UN Single Convention on Narcotic Drugs, also das „Einheitsabkommen über Betäubungsmittel der Vereinten Nationen“. In dem Abkommen von 1961 werden unter anderem Anbau, Gewinn, Herstellung, Besitz, Kauf und Verkauf gewisser Betäubungsmittel geregelt. Insbesondere in Anbauländern wie Pakistan, Iran und Afghanistan, in denen der Konsum pflanzenbasierter Drogen oft gesellschaftlich akzeptiert und mit Traditionen untermauert ist, stieß dieses Vorhaben auf Kritik. Dennoch erkannten lediglich 14 Staaten, darunter Bhutan, Nordkorea, Nauru und der Vatikanstaat, dieses Abkommen schlussendlich nicht an. Viele Legalisierungsgegner argumentieren mit diesem Einheitsabkommen, wenn es um die rechtlichen Hürden einer Legalisierung geht. Doch einige Länder, in denen Cannabis bereits legalisiert wurde, zeigen, dass es durchaus möglich wäre.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland zählt Cannabis zu den illegalen Drogen. Der Anbau wie auch der Verkauf sind illegal und können mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Auch der Besitz ist illegal und kann mit zwei Jahren Haft bestraft werden. Dennoch muss nach deutschem Strafrecht der Besitz gewisser Mengen nicht verfolgt werden. Das heißt: Der Betroffene weiß, er kann strafrechtlich belangt werden, sein Fall wird aber bei einer „geringen Menge“ individuell geprüft. Diese „geringe Menge“ ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während die meisten Länder ihre Grenze bei sechs Gramm ziehen, ist diese in Berlin mit zehn bis 15 Gramm recht hoch gesetzt. Auch in Thüringen, Rheinland-Pfalz und Nordrein-Westfalen ist man bis zu zehn Gramm unter Umständen nicht von einer Strafverfolgung betroffen. Das Saarland behält sich eine gewisse Flexibilität und legt seine Grenze bei sechs bis zehn Gramm.
Illegal – mit Ausnahmen
Ähnliche Regelungen findet man auch in anderen Ländern wieder. So muss der Besitz geringer Mengen auch in Argentinien, Finnland, der Schweiz oder der Tschechischen Republik nicht zwingend verfolgt werden. In Irland wird beispielsweise bei den ersten beiden Vergehen nur eine Geldstrafe, aber keine Haftstrafe fällig, und in Großbritannien wird nur der Besitz, nicht aber der Konsum strafrechtlich geahndet.
In anderen Ländern ist der Besitz geringer Mengen sogar nicht nur unter Umständen nicht strafrechtlich relevant, sondern generell entkriminalisiert. Das heißt: Der Besitz und Konsum geringer Mengen werden grundsätzlich nicht verfolgt. Das gilt in Staaten wie Portugal, Kolumbien oder Mexiko. In Spanien gibt es beispielsweise trotz prinzipiellem Verbot von Cannabis die Möglichkeit, sich in sogenannten „Cannabis Social Clubs“ registrieren zu lassen. Dort wird exklusiv für Mitglieder angebaut und auch nur an diese abgegeben. Wieder der Annahme, in den Niederlanden sei Cannabis legal, ist auch hier der Konsum geringer Mengen lediglich in lizensierter und regulierter Abgabe erlaubt. Bis zu fünf Gramm können in ausgewiesenen „Coffeeshops“ erworben und konsumiert werden.
Legal – aber nie ganz
Ganz legal ist der Konsum und Besitz von Cannabis nirgends. Auch in den wenigen Staaten, in denen es als legal eingestuft wird, gibt es Beschränkungen hinsichtlich der erlaubten Menge und des Alters. Personen unter 18 Jahren erhalten nirgendwo legal Cannabis. Formal wurde bislang nur in zwei Staaten mit dem weltweiten Verbot von Cannabis gebrochen: Uruguay und Kanada. Als erstes Land der Welt kehrte Uruguay im Jahr 2013 der Prohibition den Rücken. Im Folgejahr erlaubte die Regierung sogar den privaten Anbau von bis zu sechs Pflanzen und die Gründung sogenannter Anbau-Clubs. Seit 2017 können registrierte Konsumenten zudem auch in der Apotheke Cannabis zum Eigenbedarf erwerben.
2018 zog Kanada nach: Als erste G7-Nation ist dort der Besitz und Erwerb von bis zu 30 Gramm legal. Auch der Anbau von bis zu vier Pflanzen ist erlaubt. Ausnahme bei dieser Regel bilden die Provinzen Quebec und Manitoba. Die Ausgestaltung des Drogengesetzes ist nämlich Sache der Provinzen und nicht des Bundesstaats.
Weltweite Sonderfälle
Ähnlich geregelt ist das auch in den Vereinigten Staaten Amerikas. Bundesweit ist Cannabis eine verbotene Droge, die Staaten Alaska, Colorado, Kalifornien, Maine, Massachusetts, Michigan, Nevada, Oregon, Vermont und Washington State bringen dieses Bundesgesetz aber nicht zur Anwendung. Damit bilden die USA einen von vier Sonderfällen in puncto Legalisierung.
Ebenfalls als Sonderfälle zählen Georgien, Südafrika und Mexiko. In allen drei Fällen hatte das Verfassungsgericht beschlossen, das Cannabis-Verbot aufzuheben. Das hatte zur Folge, dass Konsum und Besitz in Georgien erlaubt, Anbau und Verkauf aber weiterhin verboten sind. In Südafrika stehen lediglich der Verkauf und die Verbreitung von Cannabis weiterhin unter Strafe. Mexiko hat trotz zweimaligem Urteil noch keine Gesetzesänderung beschlossen, die Prohibition ist aber effektiv hinfällig.
Gewissermaßen ein weltweiter Sonderfall ist auch Nordkorea. Hier ist trotz einiger Gerüchte nicht bekannt, ob Cannabis nun legal oder illegal ist.
Auch medizinisch nicht überall erlaubt
Doch auch beim medizinischen Gebrauch gibt es in der Gesetzgebung einige Unterschiede. Viele Staaten, darunter auch Australien, Dänemark, Neuseeland, Peru, Tschechien, Thailand und Zypern, haben Cannabis für die medizinische Anwendung legalisiert. In den USA ist der medizinische Gebrauch aufgrund der Einordnung als gefährliche Droge auf Bundesebene verboten. Wie auch in der Legalisierung für den Freizeitgebrauch haben hier 33 Staaten eigene Gesetze erlassen, die den Gebrauch in der Medizin ermöglichen. In einigen Ländern wie der Türkei oder Südkorea wird über eine Freigabe diskutiert. Allerdings gibt es auch Länder, die jegliche Bemühungen in diese Richtung sofort blockieren. Das betrifft besonders arabisch geprägte Länder, die generell eine sehr strenge Drogenpolitik pflegen.
Vollkommen Illegal
Besonders auf dem asiatischen und afrikanischen Kontinent wird der Besitz, Verkauf und Anbau wie auch der Schmuggel von Drogen strafrechtlich besonders streng bestraft. In Laos wird sogar der als „Mittäter“ eines Drogendeliktes angesehen, der sich in der unmittelbaren Nähe eines Konsumenten befindet. In Japan warten bis zu fünf Jahre Haft, sogar bei Erstauffälligkeit. Ähnlich sieht es in Gambia oder Hongkong aus. Auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten kann bereits die kleinste Menge zu einer vierjährigen Haftstrafe führen. Auf Schmuggel und Handel stehen sogar 25 Jahre – im schlimmsten Fall sogar die Todesstrafe. Ähnlich geregelt ist das Strafmaß auch in Indonesien, Bangladesch und Saudi-Arabien. Auch in Malaysia wartet auf jeden, der bei einem Drogenschmuggel erwischt wird, die Todesstrafe. Im dortigen Gesetz zählt jeder dann als Schmuggler, der mehr als 200 Gramm Cannabis mit sich führt. In Singapur ist die Strafe gleich – dort liegt die Grenze bei 500 Gramm.