Der Berliner Senat lässt die bundesrechtlichen Vorschriften zur Haltung von Schweinen durch das Bundesverfassungsgericht prüfen. Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Die Bedingungen in vielen deutschen Schweineställen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und auch gegen die Verfassung.“ Zwar werde im Land Berlin nur eine sehr geringe Zahl von Schweinen gehalten. Die Berliner Verbraucher erwarteten jedoch, dass Tiere auch in der konventionellen Aufzucht artspezifisch gehalten würden. Auch die Berliner Verfassung sieht vor, dass Tiere als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen sind.
Entgegen dieser Vorgaben verstoßen nach Auffassung vieler Experten die Vorschriften zur Haltung von Schweinen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung gegen die Grundbedürfnisse von Schweinen. Insbesondere ungenügendes Platzangebot, das Fehlen separater Liegeplätze und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten drängen die Grundbedürfnisse unangemessen und damit tierschutzwidrig zurück.
Der Senat macht daher von seinem im Grundgesetz vorgesehenen Recht Gebrauch, die fraglichen Vorschriften durch einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.