Lehrer, Polizisten und Justizangestellte dürfen im Dienst nicht öffentlich religiöse Symbole tragen – so besagt es das Berliner Neutralitätsgesetz. Es gilt seit 2005 und ist seitdem umstritten. Eine Muslima, die als Lehrerin nicht auf ihr Kopftuch verzichten will, hat nun wie schon Klägerinnen vor ihr vor Gericht gewonnen. Sie sei diskriminiert worden, befanden die Richter: An Berufsschulen gilt das Neutralitätsgesetz im Unterschied zu allgemeinbildenden Schulen nicht, weil die Schüler dort schon volljährig sind. Gerade für diesen Schultyp wurde die Klägerin mit Verweis auf andere, besser geeignete Bewerber abgelehnt, obwohl dort Informatiklehrerinnen wie sie dringend gesucht werden. Für die anderen Schultypen erhielt sie kein Angebot.
Hintergrund der Berliner Regelung ist, dass der Schulfrieden nicht in Gefahr kommen dürfe, beispielsweise durch offensives Werben für eine Religion oder weil durch offen gezeigte Symbole weltanschauliche Konflikte aufbrechen. Der Konflikt solle auf jeden Fall nicht auf dem Rücken der Klägerinnen ausgetragen werden, so der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Berlin will beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt in Revision gehen, sagte die bekannte Anwältin Seyran Ates, die den Senat vertrat. Viele hoffen auf eine Grundsatzentscheidung – schließlich wird das Berliner Gesetz immer wieder selbst zum Streitfall.