15.03.2023
Wirbel um Aachener
Im März sah es so aus, als könnten zahlreiche Städte in Deutschland nach dem Niedergang von Galeria Karstadt Kaufhof aufatmen. Der Konzern hatte angekündigt, 52 der zuletzt noch 129 Warenhäuser schließen zu wollen, später wurde die Zahl auf 47 reduziert. Mehrere Standorte von Galeria Karstadt Kaufhof sollten nach den Plänen des Mode-Managers Friedrich-Wilhelm Göbel zu Filialen der Modehandelskette Aachener werden. Sein Unternehmen habe die Mietverträge für die vier Immobilien bereits unterschrieben, erklärte Göbel damals. Die Verträge würden rechtswirksam, sobald der bisherige Mieter gekündigt habe. Für eine Reihe weiterer Galeria-Standorte gebe es „weit fortgeschrittene Verhandlungen“ über Mietverträge, hieß es. Doch offensichtlich hat sich Aachener damit kräftig übernommen. Nach dem Einzug in sechs aufgegebene Galeria-Standorte ist das Unternehmen selbst in finanzielle Schieflage geraten und stellte am 24. November einen Insolvenzantrag. An den Standorten Frankfurt, Saarbrücken, Cottbus, Coburg, Nürnberg und Leverkusen wurden nach dem Auszug von Galeria Kaufhof die Gebäude bereits angemietet, aber noch nicht eröffnet. Mit dem Insolvenzantrag ist fraglich, ob die einstigen Galeria-Häuser ihre Tore wieder öffnen oder das werden, was Kommunalpolitiker, Einzelhändler und Anwohner fürchten: riesige leer stehende Häuser im Herzen der Stadt. Aus einem Schreiben der Wirtschaftskanzlei White & Case, deren Partner Christoph Schulte-Kaubrügger der vorläufige Insolvenzverwalter des Modeunternehmens ist, geht nach Angaben des Saarländischen Rundfunks hervor, dass die Betreibergesellschaft TEH trotz der Insolvenz von Aachener zwar noch neue Filialen in Leverkusen und Nürnberg eröffnen will – der Standort in der Saarbrücker Bahnhofstraße wird dabei aber nicht erwähnt. Stattdessen heißt es in dem Schreiben: „Darüber hinaus sollen voraussichtlich keine weiteren Filialen mehr eröffnet werden.“ Bei der Saarbrücker Stadtverwaltung war bis Mitte Dezember noch keine offizielle Absage des Insolvenzverwalters eingegangen.
17.03.2023
Haftbefehl gegen Putin
Am 17. März hat der Internationale Strafgerichtshof wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Putin sei mutmaßlich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten nach Russland. Einem entsprechenden Antrag des Chefanklägers Karim Khan auf Ausstellung eines Haftbefehls hatten die Richter stattgegeben. Das Gericht mit Sitz in Den Haag verfügt allerdings über keine eigene Polizeimacht, die den Präsidenten festnehmen könnte. Es ist illusorisch zu denken, dass Russland seinen eigenen Präsidenten ausliefern würde. Aber ein solcher internationaler Haftbefehl schränkt Putins Bewegungsfreiheit weiter ein. Sobald er in ein Land reist, das den Grundlagenvertrag des Gerichts ratifiziert hat, droht ihm die Festnahme.
17.03.2023
Verkleinerung des Bundestages
Nach einer hitzigen Debatte im Bundestag hat die Ampelkoalition am 17. März mit 399 Ja-Stimmen, 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen ihre umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform durchgesetzt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, der vom Innenausschuss überarbeitet wurde, erhielt in der namentlichen Abstimmung die Zustimmung von 395 Abgeordneten der SPD, Bündnis 90\/Die Grünen und FDP sowie drei AfD-Abgeordneten und einem fraktionslosen Mitglied des Bundestages.
Gegen den Gesetzentwurf stimmten 184 Unions- und 31 Linke-Abgeordnete, 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete. Mit dieser Neuregelung wollen die Koalitionsfraktionen die Anzahl der Bundestagsmandate auf 630 begrenzen, indem sie auf die bisherige Vergabe von Überhang- und Ausgleichsmandaten verzichten. Dadurch könnte es in Zukunft passieren, dass nicht alle Direktkandidaten, die die meisten Erststimmen in ihren Wahlkreisen erhalten, ins Parlament einziehen. Gegner der Reform, unter anderem die CSU, wollen dagegen klagen.
22.03.2023
Schweden für Nato-Beitritt
Am 22. März hat das schwedische Parlament grünes Licht für einen Beitritt des Landes zur Nato gegeben. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, die langjährige Neutralität Schwedens gegenüber einem Nato-Beitritt aufzugeben. Zur Umsetzung sind jedoch Änderungen in zwei Gesetzen erforderlich. 269 Abgeordnete votierten für den Beitritt, während 37 dagegen waren. Nur zwei der acht Parteien im Reichstag, die Linke und die Grünen, sind gegen den Beitritt. Schweden kann jedoch erst Mitglied der Nato werden, wenn alle 30 Mitgliedsstaaten den Beitritt ratifiziert haben. 28 Länder haben dies bereits getan, während Ungarn und die Türkei noch fehlen. Die Türkei blockiert den Beitritt Schwedens und argumentierte zunächst, dass Schweden nicht entschlossen genug gegen „Terrororganisationen“ vorgehe. Schweden hat jedoch einen Entwurf für härtere Terrorgesetze vorgelegt, um diesen Streit beizulegen. Angesichts des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hatten Schweden und Finnland im Mai 2022 gemeinsam einen Antrag auf Nato-Mitgliedschaft gestellt. Finnland ist am 4. April offiziell Mitglied des Militärbündnisses Nato geworden. Im Dezember hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan die Zustimmung seines Landes zum Nato-Beitritt Schwedens erneut an eine F16-Kampfjet-Lieferung aus den USA an sein Land geknüpft.
29.03.2023
Royaler Staatsbesuch
Berlin erlebte Ende März einen Hauch von Royal-Fieber, denn der britische König Charles III. und seine Frau Camilla hatten am 29. März einen dreitägigen Staatsbesuch in Deutschland begonnen. Mit Salutschüssen wurden sie bereits am Hauptstadtflughafen Berlin herzlich begrüßt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfing den König wenig später offiziell mit militärischen Ehren am Brandenburger Tor. In einem offiziellen Tweet betonten Charles und Camilla ihre Vorfreude auf den dreitägigen Besuch in Deutschland. Sie schrieben: „Es ist uns eine große Freude, die langjährige Freundschaft zwischen unseren beiden Nationen weiter vertiefen zu können.“ Steinmeier bedankte sich dafür, dass Charles seine allererste Auslandsreise als neuer britischer König nach Deutschland unternahm – und das noch vor seiner Krönung am 6. Mai. Dies sei „eine großartige persönliche Geste und ein wichtiges Zeichen für die deutsch-britischen Beziehungen“.
Der Staatsbesuch umfasste Stationen in Berlin, darunter der Besuch des Wochenmarkts am Berliner Wittenbergplatz sowie Charles historische Rede im Bundestag – er war der erste Monarch, der dies tat. Anschließend reiste das königliche Paar nach Brandenburg und weiter nach Hamburg. Der dreitägige Besuch endete mit einem Empfang der Britischen Botschaft im Schuppen 52 im Hafen, zu dem rund 1.000 geladene Gäste erwartet wurden. Bundespräsident Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender begleiteten das Königspaar an allen drei Tagen, was als besonderes Zeichen der Wertschätzung gewertet wird. Charles ist bereits seit langer Zeit mit Deutschland vertraut. Er hat Deutschland bisher etwa 40-mal besucht. Dennoch wird der Staatsbesuch als Neustart der Beziehungen zwischen Großbritannien, der EU und Deutschland gesehen. Genau vor sechs Jahren, am 29. März 2017, leitete die britische Regierung den Austritt aus der Europäischen Union ein, und vor drei Jahren wurde der Brexit schließlich vollzogen.
16.03.2023
Infantino bleibt Fifa-Chef
Am 16. März wurde der 52-jährige Schweizer Gianni Infantino beim Kongress des Fußball-Weltverbands erneut zum Präsidenten gewählt. Dies markiert seine zweite volle Amtszeit. Die Abstimmung fand in der BK Arena in Kigali, Ruanda, statt und erfolgte durch Akklamation, da Infantino der einzige Kandidat war. „Alle, die mich lieben, ich weiß, das sind viele, und alle die mich hassen, ich weiß, es gibt da ein paar – ich liebe euch alle“, sagte der wiedergewählte Präsident. Der Deutsche Fußball-Bund hatte bereits im Vorfeld angekündigt, Infantino nicht aktiv zu unterstützen, zusammen mit den schwedischen und norwegischen Verbänden. Diese Entscheidung wurde mit der Forderung nach mehr Offenheit und Transparenz bei der Fifa begründet. Infantino ist in Deutschland und anderen Teilen Europas umstritten, aufgrund mehrerer Affären und fragwürdiger Vorfälle während seiner Amtszeit. In der Schweiz ermitteln zwei Sonderstaatsanwälte in einer undurchsichtigen Justiz-Affäre gegen ihn, obwohl er alle Vorwürfe zurückweist. Trotz der Kritik und Kontroversen hier kann Infantino seine Arbeit als Fifa-Präsident fortsetzen und ist sogar gestärkt.
23.03.2023
Warnung vor TikTok-Videos
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Nutzung der Kurzvideo-App Tiktok geäußert. Sinan Selen, der Vizepräsident des Inlandsgeheimdienstes, erklärte bei einer Veranstaltung in Berlin zu Spionage, Sabotage und Cyberrisiken für die deutsche Wirtschaft, dass der Umfang der Daten, Metadaten und Inhalte bei Tiktok Besorgnis erregend sei. Zusätzlich bestehe die Sorge, dass staatliche Stellen, insbesondere in China, eine erhebliche Einflussmöglichkeit auf solche Unternehmen hätten. Selen erklärte weiterhin, dass Unternehmen wie Tiktok nicht in der Lage seien, sich einer solchen Einflussnahme zu entziehen, und dass Sicherheitsfragen deshalb stärker betont werden müssten. Deutschland ist nicht das einzige Land mit dieser Befürchtung. Auch in Großbritannien, Frankreich und den USA wird derzeit über ein Verbot dieser bei Jugendlichen beliebten App diskutiert. Die Mitarbeiter der Bundesregierung dürfen die App auf ihren Diensthandys zukünftig nicht mehr nutzen. Es scheint also, dass die Bedenken im Zusammenhang mit Tiktok auch in anderen Ländern ernst genommen werden. Tiktok weist alle Vorwürfe zurück und betont, man sehe sich nicht als Tochter eines chinesischen Unternehmens, da Bytedance zu 60 Prozent im Besitz westlicher Investoren sei und der offizielle Firmensitz auf den Kaimaninseln in der Karibik liege. Kritiker bezweifeln die Unabhängigkeit.
03.03.2023
Krise im Modehandel
Vier Monate nach Deutschlands letztem großem Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof suchte am 3. März auch der Modehändler Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf (P&C) angesichts schleppender Geschäfte Rettung in einem Schutzschirmverfahren. Während bei Galeria mehr als ein Drittel der knapp 130 Warenhäuser zur Disposition steht, will P&C auch im Sanierungsverfahren an seinen 67 Häusern festhalten. Dort sollte es auch keine betriebsbedingten Kündigungen geben, betonte das Unternehmen. Anders sieht es in der Verwaltung inklusive den Führungsebenen aus. Hier sei „ein nicht unwesentlicher Stellenabbau“ notwendig, betonte P&C. Notwendig geworden sei der Schritt durch die wirtschaftlichen Turbulenzen der vergangenen Jahre. Ende September konnte das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden.