Messstationen für die Luftqualität müssen dort aufgestellt sein, wo die Luft am stärksten verschmutzt ist. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt. Zudem haben Gerichte vor Ort das Recht zu überprüfen, ob diese Auflage auch erfüllt ist. Der Entscheidung lag die Klage von Brüsseler Bürgern und der Umweltorganisation Client Earth zugrunde. Sie warfen den Behörden Versäumnisse im Kampf gegen die Luftverschmutzung vor. So seien Messstationen an zwei Hauptverkehrsstraßen zwischen 2008 und 2014 abgeschaltet gewesen. Die EU-Richtlinie für die Einrichtung und die Standorte der Messstationen enthält genaue Vorgaben, auf die sich Bürger gegenüber dem Staat berufen könnten. Schließlich stellten die Richter klar, dass die EU-Vorgaben schon dann verletzt werden, wenn ein Grenzwert im Jahresdurchschnitt an einer einzelnen Messstation überschritten wird. Das Urteil habe die bisherige Handhabung der EU-Vorgaben in Deutschland bestätigt, erklärte das Umweltministerium. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte, in Deutschland werde sehr streng gemessen, nach dem Urteil gebe es keinen direkten Handlungsbedarf.
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Richtig messen
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